Der SIGUBOX-Antrag per Post – so einfach geht’s
Um die SIGUBOX zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diesen Antrag können Sie einfach mit dem unten stehenden Onlineformular bestellen. Wir senden Ihnen den Antrag dann per Post zu.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie anschließend per Post an
SIGUPRAX UG
Auf der Kirchwiese 7
46414 Rhede
Die Abstimmung Ihres Antrages mit der Pflegekasse und alles Weitere übernehmen wir!
Bitte ergänzen Sie die erforderlichen Daten!
* Pflichtfelder
Vergessen Sie nicht, sich für eine unserer Boxen zu entscheiden
Oder kontaktieren Sie uns und stellen Sie sich eine Box nach Ihrem Bedarf zusammen
Wählen Sie eine Box: Fertig gepackt oder individuell zusammengestellt
SIGUBOX 1
SIGUBOX 2
SIGUBOX 3
SIGUBOX 4
SIGUBOX FLEX
SIGUBOX 1
zwei Desinfektionsmittel
ein Handdesinfektionsmittel
zwei Packungen Einmalhandschuhe
SIGUBOX 2
ein Desinfektionsmittel
zwei Handdesinfektionsmittel
eine Packung Einmalhandschuhe
eine Packung OP-Masken mit elastischen Bändern
SIGUBOX 3
ein Desinfektionsmittel
ein Handdesinfektionsmittel
eine Packung Einmalhandschuhe
eine Packung Bettunterlagen
SIGUBOX 4
zwei Desinfektionsmittel
zwei Handdesinfektionsmittel
eine Packung Einmalhandschuhe
SIGUBOX FLEX
Stellen Sie sich Ihre SIGUBOX bis zu einem Wert von 40,- EUR individuell selbst zusammen – ganz nach Wunsch und Bedarf.
Bitte wählen, Antrag stellen, SIGUBOX bestellen: So einfach geht’s
SIGUBOX wählen
Antrag für die Pflegekasse ausfüllen
Antrag portofrei an SIGUPRAX senden
Monatlich kostenlos Pflegehilfsmittel frei Haus erhalten
SIGUBOX wählen
Antrag für die Pflegekasse ausfüllen
Antrag portofrei an SIGUPRAX senden
Monatlich kostenlos Pflegehilfsmittel frei Haus erhalten
Was sind Pflegehilfsmittel?
Die wichtigsten Antworten zur SIGUBOX auf einen Blick
Wer hat Anspruch auf die SIGUBOX?
- Ihnen wurde ein Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) erteilt.
- Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
- Der Pflegebedürftige wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) betreut.
Grundlage für diesen Anspruch ist § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI.
Was muss ich tun, um die SIGUBOX monatlich zu erhalten?
Kann ich monatlich verschiedene SIGUBOXEN bestellen?
Ich erhalte bereits Pflegehilfsmittel von einem anderen Anbieter? Wie kann ich zur SIGUBOX wechseln?
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Ich werde von einem Pflegedienst betreut. Habe ich trotzdem Anspruch auf die SIGUBOX?
Muss ich den Antrag monatlich immer wieder neu stellen?
Haben Sie noch Fragen?
oder rufen Sie uns an unter (02872) 98 10 00
Vielleicht finden Sie die Antwort auf Ihre Frage auch in unseren FAQs.
Wer wir sind
SIGUPRAX, mit Sitz in Rhede im Westmünsterland, ist ein Partner für Patienten und Institutionen.
Unser Ziel ist es, Vorsorge und Versorgung sicherzustellen – aus Tradition und aus Leidenschaft.
Dazu arbeiten wir eng mit unserer Partnerapotheke APOTHEKE GUTERSOHN zusammen.
Einfach. Bequem. Kostenlos.
Gute Gründe für die SIGUBOX
100% kostenfrei
Ihnen entstehen keine Kosten.
Es gibt keine Laufzeit: ein Anruf oder eine E-Mail genügt, wenn Sie keine Pflegehilfsmittel mehr erhalten möchten.
100% Qualität
Sie erhalten ausschließlich hochwertige Markenprodukte in Apothekenqualität. Sollten Sie nicht zufrieden sein, sind wir jederzeit für Sie da.
100% stressfrei
Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Antrag auszufüllen und an uns zu senden.